Zurzeit arbeiten wir an der Comeniusschule in zwei Teilzeitstellen. Unser Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen bei ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung zu unterstützen. Die Unterstützung kann je nach Bedarf ganz unterschiedlich sein. Manchmal braucht es einfach nur jemanden der einem zuhört, manchmal braucht es jemanden der Streit schlichtet und manchmal braucht es langfristige Hilfen
Eltern, die für Ihre Kinder Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld), SGB XII (Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets.
Dazu zählen u.a. Zuschüsse für das Mittagessen im Offenen Ganztag, Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und –Ausflügen, Geld für Schulbedarf und Unterstützung bei den Kosten eines Sportvereins oder Musikschule.
An der Comeniusschule haben Eltern die Möglichkeit, bei unserer Schulsozialarbeiterin Frau Würfl einen Antrag auf „BuT“ zu stellen. Für die Antragstellung bringen Sie bitte Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit. Der fertige Antrag wird direkt von uns an das Jobcenter oder das Sozialamt verschickt.